Allgemeine Geschäftsbedingungen

Takoma Digital - Allgemeine Geschäftsbedingungen (B2B)

Version 2.0 · Stand: 2026-05-26

Diese AGB gelten für den gemeinsamen Auftritt von Takoma Digital - sowohl für Marketing-Dienstleistungen (Teil A) als auch für den Verkauf und Betrieb der Takoma ERP-Software (Teil B). Der Allgemeine Teil (§§ 1-7) gilt für beide Geschäftsbereiche; je nach Bestellung gilt zusätzlich Teil A oder Teil B.


ALLGEMEINER TEIL

§ 1 Anbieter

Takoma Digital LLC 30 N Gould St, Ste N Sheridan, WY 82801, USA

Registered with: Wyoming Secretary of State, USA Filing No.: 2025-001826621 EIN: 41-2734036

Vertreten durch: Diana Leddin (Managing Member) E-Mail: info@takoma-digital.com Web: www.takoma-digital.com

Nachfolgend „Anbieter” genannt.

§ 2 Geltungsbereich

  1. Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen dem Anbieter und dem Kunden über:
  • Marketing-, Beratungs-, Content-, Webdesign-, Social-Media-, Performance- und Automatisierungs-Dienstleistungen (Teil A) und
  • die Bereitstellung, Aktivierung und den Betrieb der Lizenzsoftware „Takoma Digital ERP” (Teil B).
  1. Diese Bedingungen gelten ausschließlich für Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Verbraucher sind vom Vertragsabschluss ausgeschlossen.

  2. Mit der Bestellung bestätigt der Kunde, als Unternehmer zu handeln und die Leistungen zu unternehmerischen Zwecken einzusetzen.

  3. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Kunden werden nur Vertragsbestandteil, wenn der Anbieter ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zustimmt.

  4. Der Kunde ist verpflichtet, zutreffende Unternehmens-, Steuer- und Rechnungsdaten bereitzustellen und Änderungen unverzüglich mitzuteilen. Der Anbieter darf geeignete Nachweise der Unternehmereigenschaft und Steuerregistrierung verlangen.

§ 3 Verhältnis Teil A / Teil B

  1. Teil A (Marketing-Dienstleistungen) gilt, wenn der Kunde Marketing-, Beratungs-, Webdesign-, Content-, Social-Media-, Performance- oder Automatisierungsleistungen beauftragt.

  2. Teil B (Software-Lizenz Takoma ERP) gilt, wenn der Kunde eine Lizenz für die Software „Takoma Digital ERP” erwirbt.

  3. Bestellt der Kunde Leistungen aus beiden Bereichen, gelten beide Teile parallel für die jeweils zugehörige Leistung.

  4. Bei Widersprüchen zwischen Allgemeinem Teil und Teil A/B gehen die spezielleren Regelungen aus Teil A bzw. Teil B vor.

§ 4 Datenschutz und EU-Vertreter

  1. Der Anbieter und der Kunde verpflichten sich zur Einhaltung der geltenden Datenschutzbestimmungen, insbesondere der DSGVO. Details zur Datenverarbeitung enthält die Datenschutzerklärung unter https://www.takoma-digital.com/datenschutz.

  2. Soweit der Anbieter im Rahmen einer Marketing-Beauftragung personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, schließen die Parteien einen gesonderten Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO.

  3. EU-Vertreter des Anbieters nach Art. 27 DSGVO ist: Prighter EU Rep GmbH, Schellinggasse 3, 1010 Wien, Österreich, E-Mail office@prighter.com.

§ 5 Vertraulichkeit

  1. Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erhaltenen vertraulichen Informationen über die jeweils andere Partei und deren Geschäftspartner streng vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben.

  2. Die Verschwiegenheitspflicht gilt für die Dauer der Zusammenarbeit und 5 Jahre nach deren Beendigung.

  3. Bei sensiblen Projekten kann eine gesonderte Vertraulichkeitsvereinbarung (NDA) geschlossen werden, deren Regelungen vorrangig gelten.

§ 6 Haftung (Allgemeine Regelungen)

  1. Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach zwingendem Produkthaftungsrecht sowie im Umfang einer ausdrücklich übernommenen Garantie.

  2. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten).

  3. In den Fällen des Absatzes 2 ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, höchstens jedoch auf die vom Kunden in den letzten 12 Monaten vor dem Schadensereignis gezahlten Vergütungen / Lizenzgebühren.

  4. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nicht für entgangenen Gewinn, Produktionsausfall, Maschinenstillstand, mittelbare Schäden, Folgeschäden, Reputationsschäden, Schäden Dritter oder Datenverlust, soweit der Schaden durch ordnungsgemäße Prüfung, Bedienung, Freigabe oder Datensicherung vermeidbar gewesen wäre.

  5. Spezifische Haftungserweiterungen oder -beschränkungen für die jeweiligen Leistungsbereiche regeln Teil A und Teil B.

  6. Ein Mitverschulden des Kunden ist anspruchsmindernd zu berücksichtigen.

§ 7 Schlussbestimmungen

  1. Anwendbares Recht: Es gilt das Recht des US-Bundesstaates Wyoming bzw. — bei zwingenden EU-Vorschriften — das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

  2. Gerichtsstand: Sheridan, WY, USA. Der Anbieter kann den Kunden nach seiner Wahl auch an dessen Sitz verklagen.

  3. Zwingende gesetzliche Vorschriften des Sitzlandes des Kunden, insbesondere zwingende verbraucherschutzartige Regelungen die im B2B nicht ausgeschlossen werden können, bleiben unberührt.

  4. Schriftform: Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. E-Mail genügt.

  5. Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzlich zulässige Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.


TEIL A — MARKETING-DIENSTLEISTUNGEN

§ A1 Vertragsgegenstand und Rechtsnatur

  1. Der Anbieter erbringt für den Kunden Marketing- und Kommunikationsleistungen nach Maßgabe des jeweils individuell vereinbarten Leistungsumfangs (Angebot, Auftragsbestätigung oder Projektbriefing).

  2. Die Leistungen umfassen je nach Vereinbarung insbesondere:

  • Strategie- und Positionierungsberatung
  • Konzeption und Umsetzung von Webseiten und Landing-Pages
  • Erstellung von Content (Texte, Fotos, Videos, Grafiken)
  • Social-Media-Betreuung (LinkedIn, Instagram, Facebook, TikTok)
  • Performance-Marketing (Meta-, Google-, LinkedIn-Ads)
  • Recruiting-Kampagnen
  • Marketing-Automatisierung
  • Reporting und laufende Optimierung
  1. Rechtsnatur: Die Leistungen werden grundsätzlich als Dienstvertrag im Sinne von § 611 BGB erbracht. Der Anbieter schuldet die fachgerechte Erbringung der vereinbarten Tätigkeit, nicht jedoch einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg (Reichweite, Leads, Umsatz, Bewerberzahl, Rankings).

  2. Soweit im Einzelfall ein konkret abgrenzbares Werk geschuldet wird (z. B. ein fertiggestelltes Logo, eine konkrete Website, ein konkreter Werbefilm), gelten ergänzend die Regelungen des Werkvertragsrechts (§ 631 ff. BGB).

§ A2 Leistungsumfang und Konkretisierung

  1. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot beziehungsweise der Auftragsbestätigung.

  2. Sofern nicht abweichend vereinbart, umfasst eine Beauftragung bis zu zwei Korrekturschleifen pro Lieferobjekt. Weitere Schleifen werden nach Aufwand abgerechnet.

  3. Der Anbieter ist berechtigt, Leistungen vollständig oder teilweise durch geeignete Subunternehmer und Freelancer ausführen zu lassen. Der Anbieter haftet für deren Auswahl und Anleitung wie für eigene Mitarbeiter.

  4. Termine sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart wurden. Voraussetzung ist die rechtzeitige Mitwirkung des Kunden gemäß § A4.

§ A3 Vergütung und Zahlungsbedingungen

  1. Die Vergütung richtet sich nach dem individuell vereinbarten Modell:
  • Projektpauschale für klar umrissene Einzelleistungen
  • Monatlicher Retainer für laufende Betreuung
  • Stundenhonorar bei nicht vorab kalkulierbaren Leistungen
  • Erfolgsabhängige Komponenten nur, wenn ausdrücklich vereinbart
  1. Alle Preise verstehen sich als Nettopreise.

  2. Die umsatzsteuerliche Behandlung richtet sich nach dem Sitz des Kunden (siehe gemeinsame Regelung § B6, da identisch für beide Teile).

  3. Auslagen, Drittkosten und Werbebudgets (Ad-Spend bei Meta, Google, LinkedIn; Stockfotos; Lizenzgebühren; Druckkosten; Freelancer-Honorare bei vereinbarter Weiterberechnung) werden zusätzlich abgerechnet und in der Regel im Voraus eingefordert.

  4. Zahlungsziel beträgt 14 Tage nach Rechnungsdatum ohne Abzug. Bei Retainer-Modellen ist der monatliche Betrag jeweils zum Monatsersten im Voraus fällig.

  5. Bei Zahlungsverzug ist der Anbieter berechtigt, Zinsen in gesetzlicher Höhe (§ 288 Abs. 2 BGB) zu berechnen, laufende Leistungen vorübergehend einzustellen sowie bei Zahlungsverzug von mehr als 30 Tagen fristlos zu kündigen.

§ A4 Mitwirkungspflichten des Kunden

  1. Der Kunde stellt dem Anbieter rechtzeitig und vollständig alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Daten, Bildmaterialien, Logos, Texte, Zugänge und Freigaben zur Verfügung.

  2. Der Kunde benennt einen verantwortlichen Ansprechpartner mit Freigabevollmacht.

  3. Freigaben sind binnen 5 Werktagen ab Vorlage zu erteilen oder schriftlich zu begründen. Ohne fristgerechte Rückmeldung gilt die Leistung nach weiteren 5 Werktagen als freigegeben.

  4. Der Kunde stellt sicher, dass er an allen zur Verfügung gestellten Inhalten (Logos, Bilder, Texte, Markenrechten, Personenabbildungen) über die erforderlichen Rechte verfügt. Der Kunde stellt den Anbieter von Ansprüchen Dritter wegen Rechtsverletzungen frei, die auf vom Kunden beigestelltem Material beruhen.

  5. Der Kunde ist für die Rechtmäßigkeit der eigenen Datenschutzerklärung, Impressum, Cookie-Consent-Banner und DSGVO-Compliance der eigenen Website und Marketingmaßnahmen verantwortlich. Der Anbieter kann hierzu beraten, übernimmt aber keine rechtliche Gewähr.

  6. Der Kunde benennt Personen, die für Foto-/Videoaufnahmen zur Verfügung stehen, und holt deren Einwilligung gemäß DSGVO ein.

§ A5 Nutzungs- und Verwertungsrechte

  1. Sofern nicht abweichend vereinbart, räumt der Anbieter dem Kunden an allen im Rahmen des Vertrags erstellten Arbeitsergebnissen ein einfaches, zeitlich und örtlich unbeschränktes Nutzungsrecht für die vereinbarten Zwecke ein. Die Übertragung erfolgt aufschiebend bedingt durch vollständige Zahlung.

  2. Eine darüber hinausgehende Nutzung (Weitergabe an Dritte, Bearbeitung über den Vertragszweck hinaus) bedarf einer gesonderten Vereinbarung.

  3. An nicht freigegebenen Entwürfen, Konzepten und Vorlagen verbleiben sämtliche Rechte beim Anbieter.

  4. Der Anbieter ist berechtigt, fertiggestellte Arbeitsergebnisse als Referenz in eigenen Marketingmaßnahmen und im Portfolio zu nutzen, sofern der Kunde nicht ausdrücklich widerspricht oder NDA dies einschränkt.

  5. An vom Anbieter eingesetzten Tools, Frameworks, Templates und Know-how-Bausteinen verbleiben sämtliche Rechte beim Anbieter.

§ A6 Gewährleistung Marketing-Leistungen

  1. Der Anbieter steht dafür ein, dass die erbrachten Leistungen fachgerecht und nach anerkannten Marketing-Standards erbracht werden.

  2. Es wird ausdrücklich keine Garantie für einen bestimmten wirtschaftlichen oder kommunikativen Erfolg übernommen, insbesondere nicht für bestimmte Reichweiten, Klickraten, Lead-/ Bewerbungszahlen, Suchmaschinen-Rankings, Conversion-Raten oder ausbleibende Beschwerden Dritter. Marketingerfolg hängt von einer Vielzahl externer Faktoren (Markt, Wettbewerb, Plattform-Algorithmen, Saisonalität) ab, die nicht im Einflussbereich des Anbieters liegen.

  3. Bei konkret abgrenzbaren Werkleistungen gelten die gesetzlichen Gewährleistungsregelungen.

  4. Mängel sind innerhalb von 14 Tagen nach Kenntnis schriftlich oder per E-Mail an info@takoma-digital.com zu melden. Der Anbieter darf zunächst durch Nacherfüllung (Nachbesserung oder Neuherstellung) den Mangel beheben.

§ A7 Haftung — Spezifisch Marketing

  1. Ergänzend zu § 6 gilt: Bei Schaltung von Werbeanzeigen auf Drittplattformen (Meta, Google, LinkedIn etc.) haftet der Anbieter nicht für Account-Sperren, Werbekonto-Probleme oder Ablehnung von Anzeigen durch die jeweilige Plattform, soweit dies nicht auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Anbieters zurückzuführen ist.

  2. Der Anbieter haftet nicht für Schäden durch Plattform-Algorithmus-Änderungen, Ad-Policy-Änderungen oder unrichtige Kundenangaben.

§ A8 Vertragslaufzeit und Kündigung Marketing

  1. Verträge mit fester Projektlaufzeit enden mit Erbringung der vereinbarten Leistung und Abrechnung.

  2. Retainer-Verträge laufen unbefristet, sofern nicht abweichend vereinbart. Beide Parteien können mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende ordentlich kündigen.

  3. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt (insbesondere bei Zahlungsverzug > 30 Tagen, erheblicher Verletzung der Vertraulichkeit oder vertragswidriger Nutzung von Arbeitsergebnissen).

  4. Kündigungen bedürfen der Schriftform (E-Mail genügt).

  5. Bereits erbrachte und abrechenbare Leistungen sind unabhängig vom Kündigungsgrund zu vergüten.

§ A9 Subunternehmer und Drittlandtransfer (Marketing)

  1. Im Rahmen üblicher Marketing-Tools findet eine Übermittlung personenbezogener Daten in Drittländer (USA, Israel etc.) statt, insbesondere bei Nutzung von Meta-, Google-, LinkedIn-Plattformen.

  2. Übermittlungen erfolgen auf Grundlage des EU-US Data Privacy Framework, Standardvertragsklauseln Art. 46 DSGVO und ergänzender technischer und organisatorischer Maßnahmen.

  3. Die konkrete Liste eingesetzter Dienstleister wird im gesondert geschlossenen Auftragsverarbeitungsvertrag dokumentiert.


TEIL B — SOFTWARE-LIZENZ TAKOMA ERP

§ B1 Vertragsgegenstand

  1. Der Anbieter stellt die Software „Takoma Digital ERP” zum Download über einen Lizenzschlüssel bereit. Die Software dient als lokale ERP-Lösung für CNC-Lohnfertigung und mittelständische Zerspanungsbetriebe, insbesondere für Stammdaten, Angebote, Aufträge, Werkstattplanung, Lieferung, Rechnung, Mahnwesen, Banking, Dokumentenmanagement und Compliance-Unterstützung.

  2. Die Aktivierung der Software erfolgt durch Eingabe des per E-Mail zugesandten Lizenzschlüssels.

  3. Die Nutzung erfolgt lokal auf den Systemen des Kunden. Eine Datenverarbeitung beim Anbieter findet — bis auf den Lizenz-Heartbeat, Update-Prüfungen, Supportfälle und gesetzlich erforderliche Nachweise — nicht statt. Welche Daten dabei konkret übertragen werden, regelt die Datenschutzerklärung (siehe § 4).

  4. Die Software ist ein Arbeits- und Organisationswerkzeug. Sie ersetzt keine fachliche, steuerliche, rechtliche, technische oder sicherheitsbezogene Prüfung durch den Kunden oder dessen Berater.

§ B2 Lizenzmodelle

  1. Der Kunde erhält ein einfaches, nicht ausschließliches und nicht übertragbares Recht zur Nutzung der Software entsprechend dem gebuchten Lizenzmodell.

  2. Die Nutzungsrechte richten sich nach dem gebuchten Modell:

Modell Laufzeit Updates
3-Monats-Abo 3 Monate inklusive während Laufzeit
6-Monats-Abo 6 Monate inklusive während Laufzeit
12-Monats-Abo 12 Monate inklusive während Laufzeit
Lifetime unbefristet 36 Monate kostenlos, danach optional kostenpflichtig
  1. Eine Weitergabe, Vermietung oder ein Verkauf der Lizenz an Dritte ist untersagt.

  2. Bei Lifetime-Lizenzen sind Updates und neue Programmversionen für 36 Monate ab Kaufdatum kostenlos enthalten. Nach Ablauf dieses Zeitraums kann der Anbieter einen kostenpflichtigen Update-Service anbieten (aktueller Tarif: 299 EUR pro Jahr, Preis kann angepasst werden). Die zuletzt bezogene Programmversion bleibt für den Kunden auch ohne Update-Buchung dauerhaft lokal nutzbar.

  3. Die Lizenz gilt für die im jeweiligen Modell vereinbarte Anzahl von Nutzern, Mitarbeitern, Standorten oder Installationen.

§ B3 Lieferung und Aktivierung

  1. Die Software wird als Download bereitgestellt.

  2. Der Lizenzschlüssel wird nach Zahlungseingang per E-Mail zugesandt.

  3. Die installierte Software kontaktiert in regelmäßigen Abständen (typischerweise alle 7 Tage) den Lizenz-Server zur Validierung der Lizenz und Prüfung auf Updates (Heartbeat). Details der dabei übertragenen Daten regelt die Datenschutzerklärung.

§ B4 Updates

  1. Updates sind im Rahmen des gebuchten Lizenzmodells enthalten; für Lifetime-Lizenzen gilt zusätzlich § B2 Abs. 4.

  2. Es besteht kein Anspruch auf Weiterentwicklung der Software in eine bestimmte Richtung.

§ B5 Nutzung und Einschränkungen

  1. Manipulation der Software, Weitergabe von Lizenzschlüsseln und Umgehung von Schutzmechanismen sind untersagt und können zur sofortigen Sperrung der Lizenz führen.

  2. Der Kunde darf die Software nicht dekompilieren, zurückentwickeln, weiterlizenzieren, vermieten, öffentlich zugänglich machen oder für Konkurrenzanalyse und Benchmarking einsetzen, soweit dies nicht zwingend gesetzlich erlaubt ist.

§ B6 Vergütung und Steuerliche Behandlung

  1. Alle Preise verstehen sich als Nettopreise, soweit nicht ausdrücklich anders angegeben.

  2. Die Leistungen werden ausschließlich an Unternehmer erbracht. Soweit nach den anwendbaren Umsatzsteuer-, VAT-, Sales-Tax- oder vergleichbaren Steuervorschriften der Leistungsort beim Kunden liegt, erfolgt die Abrechnung ohne Ausweis deutscher Umsatzsteuer; der Kunde schuldet die Steuer nach dem Reverse-Charge-, Selbstveranlagungs- oder vergleichbaren Verfahren seines Landes.

  3. Für Unternehmer mit Sitz in Deutschland kann der Erwerb von Leistungen eines im Drittland (USA) ansässigen Unternehmers der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers nach § 13b Abs. 2 Nr. 1 UStG unterliegen.

  4. Für Unternehmer mit Sitz in anderen EU-Mitgliedstaaten kann eine Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers nach Art. 196 MwStSystRL in Betracht kommen.

  5. Der Kunde ist für die zutreffende steuerliche Behandlung, Meldung und Abführung in seinem Sitz- oder Nutzungsland verantwortlich. Der Anbieter darf Steuer- und Registrierungsdaten prüfen und bei fehlenden oder widersprüchlichen Angaben die Bestellung ablehnen, sperren oder steuerlich neu bewerten.

  6. Lehnt der Anbieter eine bereits bezahlte Bestellung wegen ungültiger Steuer- oder Unternehmensdaten ab (z. B. erfolglose VIES-Prüfung der angegebenen USt-IdNr), erstattet er den vollständigen Kaufpreis innerhalb von 14 Tagen nach Ablehnung über das ursprüngliche Zahlungsmittel.

  7. Diese steuerliche Regelung in § B6 gilt auch für die Vergütung der Marketing-Dienstleistungen aus Teil A.

§ B7 Gewährleistung Software

  1. Die Software entspricht der dokumentierten Produktbeschreibung. Softwaretypische Fehler oder geringfügige Abweichungen, die die Gesamtfunktion nicht wesentlich beeinträchtigen, begründen keinen Mangel.

  2. Der Anbieter übernimmt keine Garantie für Fehlerfreiheit, ununterbrochene Verfügbarkeit, bestimmte betriebswirtschaftliche Ergebnisse oder die Eignung für einen nicht ausdrücklich vereinbarten Zweck.

  3. Mängel sind innerhalb von 14 Tagen nach Kenntnis schriftlich oder per E-Mail an info@takoma-digital.com unter nachvollziehbarer Beschreibung des Fehlerbildes zu melden. Bei verdeckten Mängeln beginnt die Frist mit deren Entdeckung. Der Anbieter darf zunächst durch Update, Workaround oder sonstige Nacherfüllung nachbessern.

§ B8 Mitwirkungspflichten des Kunden

  1. Der Kunde ist für die sachgerechte Bedienung, Konfiguration und Nutzung der Software durch qualifiziertes Personal verantwortlich.

  2. Der Kunde prüft alle kaufmännischen, steuerlichen und technischen Ausgaben vor Verwendung, insbesondere Angebote, Aufträge, Lieferscheine, Rechnungen, Steuerhinweise, Exportdaten, NC-Programme, Werkzeugdaten, Maschinenzuordnungen und Planungsdaten.

  3. Vor jeder produktiven Nutzung von NC-Programmen, DNC-Übertragungen, parametrisch erzeugtem Code oder maschinenrelevanten Daten muss der Kunde eine fachliche Plausibilitätsprüfung und einen geeigneten Probelauf durchführen. Die Verantwortung für Maschine, Werkstück, Werkzeug, Spannmittel und Arbeitssicherheit verbleibt beim Kunden.

  4. Schnittwerte, Planungsdaten, Prüfmittelhinweise, Compliance-Hinweise und Auswertungen sind Arbeitshilfen und ersetzen keine Herstellervorgaben, Sicherheitsanweisungen, betrieblichen Freigaben oder fachliche Prüfungen.

  5. Der Kunde ist für regelmäßige, vollständige und wiederherstellbare Datensicherungen verantwortlich. Die Backup-Funktionen der Software sind eine Hilfestellung und ersetzen kein betriebliches Backup-Konzept.

  6. Der Kunde stellt sicher, dass nur berechtigte und qualifizierte Personen Zugriff auf sicherheits-, steuer- und produktionsrelevante Funktionen erhalten.

§ B9 Haftung — Spezifisch Software

  1. Ergänzend zu § 6 gilt: Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nicht für entgangenen Gewinn, Produktionsausfall, Maschinenstillstand, mittelbare Schäden, Folgeschäden, Schäden Dritter oder Datenverlust, soweit der Schaden durch ordnungsgemäße Prüfung, Bedienung, Freigabe oder Datensicherung vermeidbar gewesen wäre.

  2. Ein Mitverschulden des Kunden, insbesondere die Verletzung der Mitwirkungspflichten nach § B8, ist anspruchsmindernd zu berücksichtigen.

§ B10 Kündigung und Sperrung der Software

  1. Bei Abo-Modellen kann zum Ende der jeweiligen Laufzeit gekündigt werden.

  2. Bei Missbrauch oder Zahlungsverzug ist der Anbieter berechtigt, die Lizenz zu sperren.

  3. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

§ B11 Export, Sanktionen und rechtmäßige Nutzung

  1. Der Kunde darf die Software nicht in Ländern, Branchen oder für Zwecke einsetzen, für die Exportkontroll-, Sanktions- oder sonstige gesetzliche Verbote gelten.

  2. Der Kunde darf die Software nicht zur Entwicklung, Herstellung oder Unterstützung verbotener Güter oder rechtswidriger Aktivitäten nutzen.


DISCLAIMER

Diese Bedingungen sind auf B2B-Nutzung ausgerichtet. Sie ersetzen keine anwaltliche oder steuerliche Prüfung im Einzelfall. Bei besonderen Vertragskonstellationen sollten individuelle Regelungen ergänzt werden.


Aktuelle Version online: https://takoma-digital.com/allgemeine-geschaeftsbedingungen-takoma-digital/ Stand: 2026-05-26 · Version 2.0

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